Vom Lärm
14. November 2010 in Allgemein
Wir nehmen hin und wieder eine der neumodischen Lärmquellen in Betrieb: das Babyphone. Unseres ist zusätzlich mit einer Kamera und einer Gesichtserkennung ausgestattet. Diese registriert dann ob das Baby aus Freude oder weniger aus Freude schreit und überträgt das entsprechende Symbol.
Hinter dem Babyphone auf dem dritten Bild seht ihr eine andere Geräuschedreckschleuder. Diese hat, ich muss dies hier einmal dokumentieren bevor es in Vergessenheit gerät, an dieser Stelle lediglich Duldungsstatus. Das ist ein gewisses Problem im gemeinsam wohnen: da hat einer eine gute Idee und setzt diese erstmal um – ohne viel nachdenken. Und einige finden diese Idee sehr gut. Im aktuellen Fall hat ein neuer Mitwohner dieses Radio übrig gehabt und es im Gemeinschaftsraum platziert. Nach kurzer Diskussion bekam das Gerät Duldungsstatus, sozusagen auf Probe. Denn der Gemeinschaftsraum bleibt Gemeinschaftsraum. Einer Gemeinschaft abträglich sind kontinuierliche Geräuschkulissen – egal welcher Art. Wobei wir noch Geräuschkulisse definieren müssen… ich merke schon, alle Fragen lassen sich auch in diesem Post nicht beantworten. Könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass es ja auch in der Kneipe eine Geräuschkulisse gibt. Aber ob die Kneipe tatsächlich gemeinschaftsbildend ist? – Wie gesagt, alle Fragen lassen sich nicht soo einfach beantworten, weshalb wir ja auch hier gewisse Regeln haben. Eine heißt: Entscheidungen werden einmütig gefällt. Eine andere heißt: der Gemeinschaftsraum ist der Privatraum aller anderen. Also: weder eine Mehrheit noch ein einzelner kann eine Entscheidung fällen die die ganze Gemeinschaft betrifft. Dies gilt auch für Lärm. Und: ich kann den Gemeinschaftsraum nicht so gestalten wie es mir grade persönlich in den Kram passt. Denn das mache ich ja mit dem Privatraum der anderen auch nicht und ich will auch nicht, dass die anderen meinen Privatraum so gestalten wie sie es grade wollen. Daher – hier nochmal zur Erinnerung: der Lärmkasten hat Duldungsstatus, weil es keine einmütige Entscheidung für den ständigen Verbleib an dieser Stelle gibt.
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